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Im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren ist bei Jugendlichen die Entwicklung der bleibenden Zähne in der Regel abgeschlossen. In dieser Phase kommt es des Öfteren vor, dass sich bei einer kieferorthopädischen Behandlung herausstellt, dass die noch in der Tiefe des Gewebes sitzenden Weisheitszähne Druck auf die bleibenden Zähne auslösen.
In solchen Fällen sollten die Weisheitszähne unbedingt entfernt werden, da sonst der Erfolg der Kieferorthopädie gefährdet und eventuell die bleibenden Nachbarzähne verletzt werden könnten. Neben dem Platzmangel stellt ebenfalls eine extreme Verlagerung der Zähne eine Indikation dar, Weisheitszähne zu entfernen.
Die Entfernung der Weisheitszähne wird in unserer Praxis routinemäßig unter Lokalanästhesie durchgeführt.
Der Gebrauch unseres Wohlfühlprogramms (CD-Player mit Musik) findet bei dieser Behandlung regelmäßig statt und ist auch zu empfehlen.
Sollte der Wunsch nach einer Vollnarkosebehandlung bestehen, so empfehlen wir Ihnen gerne Kollegen, die diese Behandlung anbieten.
Wir sind Mitglied in folgenden zahnmedizinischen und beruflichen Fachverbänden:
Zahnarztpraxis Metz & Metz
Dr. med. dent. Hartmut Metz M.Sc.
Zahnarzt, Parodontologie und Implantologie
Tatjana Metz M.Sc.
Zahnärztin, Implantologie, Kieferorthopädie und Kinderzahnheilkunde
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